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Ich, _____ _____ _____ , geboren am _____ bestimme hiermit für den Fall meines Todes nachfolgende Vorgehensweise bezüglich der Bestattung meiner sterblichen Überreste.
Die Organisation der Bestattung soll folgende Person übernehmen:
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Eine physische Kopie dieser Bestattungsverfügung befindet sich hier:
Ich möchte, dass ich mittels einer Erdbestattung (Standard Reihengrab) bestattet werde.
Ich wünsche einen Sarg aus: Sperrholz
Ich wünsche eine Urne der Qualität: Einfach
Ich wünsche einen Grabstein der Qualität: Einfach
Weitere Anmerkungen:
Dieser Text soll vorgelesen werden:
Ich wünsche: Wirtschaft Warmes Essen (ca. 0 Personen)
Ich wünsche, dass der Leichenschmaus hier gehalten wird:
Weitere Anmerkungen:
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich mir des Inhalts und der Konsequenzen meiner Entscheidungen in dieser Erklärung bewusst bin. Ich befinde mich im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte und habe diesen Text in eigener Verantwortung und ohne äußeren Druck bearbeitet.
Ort, Datum: _________________________________________________________
Unterschrift: _________________________________________________________
(Angaben nicht erforderlich)
Hiermit bestätige ich, dass diese Erklärung von der Verfasserin/vom Verfasser selbst unterschrieben wurde.
Ort, Datum: _________________________________________________________
Vorname, Nachname: _________________________________________________________
Unterschrift: _________________________________________________________
Es wird Ihnen empfohlen, die fertige Bestattungsverfügung in jedem Fall auszudrucken und mit Datum, Ort und Unterschrift eigenhändig zu signieren. Nur so kann eine rechtliche Gültigkeit sichergestellt werden. Zusätzlich sollten Sie die Bestattungsverfügung in digitaler Form in der Vorsorge- und Nachlassverwaltung für Ihre Vertrauenspersonen speichern. Halten Sie bei organisatorischen Unklarheiten und Fragen Rücksprache mit Ihrem gewünschten Bestattungsunternehmen.
Wie weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Leistungen keine Rechtsberatung im Sinne des
Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) darstellen und diese eine Beratung durch z.B. einen
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